Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer: Kürzung des Sonderausgabenabzuges bei der Einkommensteuer
2.    Umsatzsteuer: Beschränkung des Vorsteuerabzuges bei auch privat genutzten Firmenwagen
3.    Umsatzsteuer: Auswirkungen der EU-Erweiterung
4.    Alterseinkünftegesetz im Bundestag verabschiedet
5.    Einkommensteuer: Werbungskostenabzug bei Anschaffung eines PC
 

[Kontakt ]   [Inhalt ]

1. GmbH Gesellschafter-Geschäftsführer: Kürzung des Sonderausgabenabzuges bei der Einkommensteuer

[ID:20040601]

Hat eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage ohne eigene Beitragszahlung zugesagt, so wurde bislang der Abzug von Vorsorgeaufwendungen (insbesondere von Beiträgen zur Lebens- und Krankenversicherung) eingeschränkt (Kürzung des Vorwegabzuges von EUR 3.068 bei Ledigen bzw. EUR 6.136 bei Ehegatten um 16% des Brutto-Arbeitslohnes). Demgegenüber hat nunmehr der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16.10.2002 (Az. XI R 25/01) entschieden, dass eine Kürzung des Vorwegabzuges bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer nicht vorzunehmen ist. Das Gericht führt hierzu aus, dass der Gesellschafter mittelbar die Altersversorgung durch eigene Beiträge finanziert, da er in Höhe der durch die GmbH zu leistenden Vorsorgebeiträge (Zahlungen in eine Rückdeckungsversicherung bzw. Zuführung zur Pensionsrückstellung) insoweit auf entsprechende Gewinnausschüttungen bzw. einen Liquidationserlös verzichtet. Obwohl das Urteil bislang noch nicht amtlich veröffentlicht worden ist, wendet die Finanzverwaltung diese neue Rechtsprechung in diesen Fällen bereits an.

Die Rechtslage bei Mitgesellschafter-Geschäftsführern ist bislang noch nicht eindeutig entschieden. Nach Auffassung des Finanzgerichtes München (Gerichtsbescheide vom 22.05.2003, Az. 1 K 919/02 und 1 K 920/02) ist die vorgenannte Rechtsprechung auf bei Gesellschafter-Geschäftsführern anzuwenden, die jeweils zu Hälfte an der GmbH beteiligt sind. Da zu diesem Thema noch zahlreiche Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig sind (u.a. Az. XI R 46/03, XI R 45/03), sollten entsprechende Einkommensteuerfestsetzungen durch Einlegung eines Einspruches angefochten werden und ein Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes beantragt werden.

[Kontakt ]   [Inhalt ]

2. Umsatzsteuer: Beschränkung des Vorsteuerabzuges bei auch privat genutzten Firmenwagen

[ID:20040602]

Sofern ein Unternehmer ein betriebliches Fahrzeug sowohl für betriebliche als auch für private Zwecke nutzt, wurde ab dem 1.4.1999 lediglich ein Vorsteuerabzug in Höhe von 50% aus der Anschaffung des Fahrzeuges bzw. aus den laufenden Betriebskosten vom Finanzamt gewährt. Im Gegenzug entfiel die umsatzsteuerliche Versteuerung der privaten Nutzung des Fahrzeuges durch den Unternehmer.

Nun hat der Europäische Gerichtshof - für die Fachwelt überraschend - entschieden, dass diese Beschränkung des Vorsteuerabzuges im Grundsatz mit geltendem EU-Recht vereinbar ist (Urteil vom 29.04.2004, Sudholz, C - 17/01). Lediglich für den Zeitraum vom 01.04.1999 bis zum 04.03.2000 (Tag der Ermächtigung für diese Gesetzesänderung der EU) ist diese Gesetzesnorm nicht mit EU-Recht vereinbar.

Somit sind diese Rechtsgrundsätze für den Zeitraum vom 05.03.2000 bis einschließlich 31.12.2002 (die Genehmigung der EU galt nur bis zum 31.12.2002) als zwingend anzuwendendes nationales Recht anzusehen. Für den Zeitraum ab dem 01.01.2003 bis einschließlich 31.12.2003 hingegen stellt diese Vorschrift nur ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen dar (Hinweis: Die Vorschrift wurde durch den Gesetzgeber zum 01.01.2004 wieder aufgehoben).

Bei bestehenden Einspruchsverfahren kann sich der Steuerpflichtige somit nicht mehr auf den entsprechenden Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs vom 30.11.2000 (Az. V R 30/00) berufen. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung diese Einspruchsverfahren auf Grund der nunmehr vorliegenden Entscheidung des EuGH beenden und ggf. entsprechende Aussetzungszinsen (6% p.a.) festsetzen wird. Hierzu wird in Kürze ein entsprechendes Schreiben des Bundesfinanzministeriums erwartet.

[Kontakt ]   [Inhalt ]

3. Umsatzsteuer: Auswirkungen der EU-Erweiterung

[ID:20040603]

Mit Wirkung zum 1. Mai 2004 sind der EU insgesamt 10 neue Mitgliedsstaaten beigetreten (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern).

Da diese Staaten ab dem 1. Mai 2004 ohne Übergangsfrist zum Gemeinschaftsgebiet gehören, muss zwingend das gemeinsame Mehrwertsteuersystem auch in diesen Beitrittsländern eingeführt werden.

[Kontakt ]   [Inhalt ]

4. Alterseinkünftegesetz im Bundestag verabschiedet

[ID:20040604]

Der Bundestag hat in seiner Sitzung vom 29.04.2004 das sog. Alterseinkünftegesetz verabschiedet. Auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 06.03.2002 (Az. 2 BvL 17/99) war der Gesetzgeber aufgefordert worden, die bisherigen Unterschiede bei der Besteuerung von Renteneinkünften und Pensionen spätestens ab dem 01.01.2005 grundlegend neu zu regeln.

Im Kern soll durch das Gesetz beginnend ab dem Jahr 2005 über einen Übergangszeitraum von 35 Jahren hinweg schrittweise eine volle Besteuerung der Alterseinkünfte unabhängig von der Art der Bezüge erreicht werden. Im Gegenzug werden die Beitragszahlungen - schrittweise bis zum Jahr 2025 - in vollem Umfang steuermindernd geltend gemacht werden (Prinzip der nach gelagerten Besteuerung).

Für das Jahr 2005 bedeutet dies, dass Bestandsrenten bzw. Neufälle bis zu einer Rente von rd. EUR 18.900 / Jahr (entspricht rd. EUR 1.575 / Monat) für Alleinstehende steuerfrei bleiben. Bei Verheirateten verdoppeln sich diese Beträge.

Die Vorsorgebeiträge werden für das Kalenderjahr 2005 zunächst in Höhe von 60% der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch eine Sonderregelung beim Sonderausgabenabzug von der Einkommensteuer befreit (max. 60% von EUR 20.000 p.a.).

Weiterhin werden die steuerlichen Privilegien der Lebensversicherung (Sonderausgabenabzug der Versicherungsbeiträge und Steuerfreiheit der Erträge) weitestgehend abgeschafft. Nach dem Beschluss des Vermittlungsausschusses vom 26.05.2004 sollen die Erträge aus Lebensversicherungsverträgen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, jedoch nur zu 50% der Einkommensteuer unterworfen werden (sog. Halbeinkünfteverfahren), sofern der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherungsnehmers erfolgt.

[Kontakt ]   [Inhalt ]

5. Einkommensteuer: Werbungskostenabzug bei Anschaffung eines PC

[ID:20040605]

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 19.02.2004 (Az. VI R 135/01) können die Kosten für die Anschaffung eines PC auch dann als Werbungskosten berücksichtigt werden, wenn der PC nicht ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung führt eine private Mitbenutzung des PC nicht mehr zur vollständigen Versagung des Werbungskostenabzuges, sondern vielmehr zu einer anteiligen Berücksichtigung der Kosten für den beruflich genutzten Teil.

Sofern der PC zu nicht mehr als 10% privat genutzt wird, erhält der Steuerpflichtige den vollen Werbungskostenabzug. Erst bei einer über 10%-liegenden privaten Mitbenutzung des PC müssen die Anschaffungskosten in einen privaten und einen beruflichen Teil aufgeteilt werden.