Aktuelle Steuertipps

Auf dieser Seite stellen wir für Sie jeden Monat allgemeine und aktuelle Tipps und Informationen zu Steuersparmöglichkeiten bzw. mit steuerlichem Bezug zusammen:

  • wichtige steuerliche Termine
  • Gesetzesänderungen
  • Änderungen und Steuersparmöglichkeiten durch die Steuerreform
  • sonstige besondere Themen- und Problembereiche

Sollten Sie Fragen zu einem der angesprochenen Themen haben stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! [Kontakt ]

1.    Antrags- und Abgabefristen zum Jahresende
2.    Aufbewahrungsfristen - Vernichtung von Unterlagen zum Jahresende
3.    Umsatzsteuerpflicht von Gesellschafter-Vergütungen
4.    Steuersenkungen ab 2004 geplant
5.    Bundesrat lehnt Steueramnestiegesetz ab
6.    Abfindung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Verzicht auf Pensionsansprüche als steuerbegünstigte Entschädigung
 

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1. Antrags- und Abgabefristen zum Jahresende

[ID:20031001]

Anträge auf Änderung der Lohnsteuerkarte hinsichtlich der Lohnsteuerklasse, der Anzahl der Kinderfreibeträge bzw. eine Eintragung eines Lohnsteuerermäßigungsbetrages sind bei der zuständigen Gemeinde bzw. dem Finanzamt bis zum 30. November 2003 noch für das Kalenderjahr 2003 möglich.

Eine Einkommensteuerveranlagung für das Kalenderjahr 2001 (Antragsveranlagung sofern ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt wurden) kann noch bis zum 31. Dezember 2003 beim Finanzamt beantragt werden.

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2. Aufbewahrungsfristen - Vernichtung von Unterlagen zum Jahresende

[ID:20031002]

Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen von sechs bzw. zehn Jahren.

Nach dem 31. Dezember 2003 können somit die nachfolgenden Unterlagen vernichtet werden:

Zehnjährige Aufbewahrungsfrist:

  • Bücher, Journale, Konten, Aufzeichnungen usw., in denen die letzte Eintragung 1993 und früher erfolgt ist
  • Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, die 1993 oder früher aufgestellt wurden
  • Buchungsbelege aus dem Jahr 1993

Sechsjährige Aufbewahrungsfrist:

  • Lohnkonten und Unterlagen zum Lohnkonto mit Eintragung aus 1997 oder früher
  • Sonstige für die Besteuerung bedeutsame Unterlagen sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr 1997 oder früher

Vor der Vernichtung der vorgenannten Unterlagen ist jedoch zwingend zu prüfen, ob die Frist für die Steuerfestsetzung (§§ 169, 170 AO) bereits abgelaufen ist.

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3. Umsatzsteuerpflicht von Gesellschafter-Vergütungen

[ID:20031003]

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 6. Juni 2002 (BStBl. 2003 II S. 36) entschieden, dass gewinnunabhängige Vergütungen, die eine Personengesellschaft (KG, OHG, GbR) ihrem geschäftsführenden Gesellschafter zahlt, umsatzsteuerpflichtig sein können.

Diese Umsatzsteuerpflicht kann vermieden werden, wenn zwischen der Personengesellschaft und dem Geschäftsführer - bei einer GmbH & Co. KG mit der Komplementär-GmbH - ein Arbeits- bzw. Dienstvertrag abgeschlossen wird oder wenn keine gewinnunabhängigen Vergütungen vereinbart werden.

Die entsprechenden Vereinbarungen sind bis spätestens zum 31. Dezember 2003 abzuändern, da die Finanzverwaltung die neue Rechtsprechung bereits ab dem 01. Januar 2004 anwenden wird (Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17. Juni 2003).

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4. Steuersenkungen ab 2004 geplant

[ID:20031004]

Durch das Steuersenkungsgesetz wurde eine Reduzierung der Einkommensteuertarife für die Kalenderjahre 2003 und 2004 beschlossen. Auf Grund des Flutopfersolidaritätsgesetz ist jedoch die Reduzierung der Einkommensteuertarife um ein Jahr verschoben worden.

Nach dem derzeitigen Stand ist daher beabsichtigt, die Einkommensteuertarife für die Kalenderjahre 2004 und 2005 wie folgt zu reduzieren:

 200320042005
Einkommensteuertarif:
Eingangssteuersatz19,9%17,0%15,0%
Spitzensteuersatz48,5%47,0%42,0%
Frei- bzw. Höchstbeträge:
Grundfreibetrag7.235 €7.426 €7.664 €
Haushaltsfreibetrag2.340 €1.188 €0 €
Höchstbetrag für anrechenbare Kindeseinkünfte7.188 €7.428 €7.680 €
Höchstbetrag für Unterhaltsleistungen7.188 €7.428 €7.680 €

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5. Bundesrat lehnt Steueramnestiegesetz ab

[ID:20031005]

Der Bundesrat hat in seiner ersten Stellungnahme vom 26. September 2003 den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit abgelehnt.

Dabei verweist der Bundesrat insbesondere auf die bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken der geplanten Gesetzesänderung sowie auf mögliche Haushaltsrisiken sowohl für den Bund als auch für die Bundesländer.

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6. Abfindung des Gesellschafter-Geschäftsführers für Verzicht auf Pensionsansprüche als steuerbegünstigte Entschädigung

[ID:20031006]

Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer für den Verzicht auf seine Pensionsansprüche im Rahmen der Veräußerung seiner GmbH-Anteile eine Abfindung, so kann diese nach Auffassung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 10. April 2003; Az. XI R 4/02) eine steuerbegünstigte Entschädigung darstellen.

Voraussetzung für die Besteuerung mit dem hälftigen Steuersatz (§ 34 EStG a.F.) ist, dass der Erwerber der GmbH-Anteile die Pensionsverpflichtung der Gesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer nicht übernehmen will.