

Landwirtschaftliche Buchstelle
Bereits seit 1992 unterstützen wir Sie in allen Fragen der landwirtschaftlichen Buchhaltung, einem sehr wichtigen Teilbereich aus unserem gesamten Leistungsspektrum. Neben unseren Mitarbeitern steht Ihnen mit Herrn Buchholz, seit 1985 berechtigt die Berufsbezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" zu tragen, ein erfahrener und kompetenter Berater zur Seite.
Unsere Leistungen im Bereich der landwirtschaftlichen Buchführung
- Erstellung von landwirtschaftlichen Buchführungen mit Mengen- und integrierter Anlagenbuchführung
- Erstellung von landwirtschaftlichen Abschlüssen entsprechend den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL)
- Rechnungswesen, Steuerberatung, Wirtschafts- und Finanzplanung, Existenzgründungs- und Unternehmensnachfolgeberatung unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Land- und Forstwirtschaft sowie Gartenbau
- Beratung bei Reinvestition von Veräußerungsgewinnen und Bildung von Rücklagen nach § 6b EStG unter Ausnutzung der speziellen Möglichkeiten für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Erstellung betriebswirtschaftlicher Abschlüsse für die Gewährung zinsverbilligter Mittel
- Zurverfügungstellung aller Buchführungsdaten zur Auswertung von Betriebszweigabrechnungen der Landwirtschaftskammer
- Steuerliche Planung der Erbfolge unter Ausnutzung der speziellen Freibeträge für die Abfindung weichender Erben und den Hofnachfolger gemäß dem speziellen Erbrecht (Höfeverordnung) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Möglichkeit der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen (§ 13a EStG)
Wir betreuen alle Sparten wie ...
- Baumschulen
- Milchviehbetriebe
- Ackerbetriebe
- Mastbetriebe
- Hühnerhaltungsbetriebe
- Rinder- und Schweinezucht
- Saatgutvermehrung
- Obst- und Gemüseanbau
- ... und viele mehr
Gutachterliche Tätigkeit
Herr Buchholz ist einer der wenigen, in Deutschland zugelassenen, Gutachter für den Bereich der landwirtschaftlichen Buchführung (bezogen auf das Steuerrecht). Die Tätigkeit umfasst z.B. eine Begutachtung von/bzgl.:
- Steuersachverhalten
- Bilanzierungsvorschriften
- Bewertungsfragen

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